Ein Drittel aller gescheiterten Abschiebungen in Deutschland entfiel 2024 auf Berlin – das offenbart eine alarmierende Schwäche des Systems. Doch die dortige Innenbehörde relativiert die Zahlen, und damit das Problem.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines 2016 als Flüchtling anerkannten und später wegen schwerer Straftaten verurteilten islamistischen Gefährders in den Irak als rechtmäßig bestätigt.