Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.
Mit einer Abmahnung der AfD sieht sich derzeit der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) konfrontiert. Über seinen offiziellen Twitter-Account hat er die AfD als „Gefahr für unser Land“ bezeichnet.
Neues rechtliches Ungemach für den beliebte YouTuber und Leiter der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), Martin Sellner. Mutmaßlich dem linksradikalen Spektrum zuzuordnende Personen ließen ihm einen Anwaltsbrief zukommen – unter Berufung auf die umstrittene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).