Die Thüringer BSW-Fraktion geht mit juristischen Mitteln gegen einen YouTuber vor, der eine ihrer Personalentscheidungen scharf kritisiert hat. Im Zentrum stehen eine „Transaktivistin”, eine Abmahnung und eine Schmerzensgeldforderung.
Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.

