Bundesverwaltungsgericht: Verfassungsfeindliche Ideen allein rechtfertigen kein Verbot
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die sofortige Vollziehung des Verbots gegen die „COMPACT-Magazin GmbH“ teilweise auszusetzen. In seinem Urteil betont das Gericht die zentrale Bedeutung der Menschenwürde und mahnt vor einem Gesinnungsverbot durch den Staat.









