Italien: EuGH-Urteil schränkt Kontrolle von NGO-Schiffen ein
Nach einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen italienische Behörden nur noch unter dem Nachweis „konkreter Gründe“ Schiffe mit Migranten kontrollieren.
Nach einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen italienische Behörden nur noch unter dem Nachweis „konkreter Gründe“ Schiffe mit Migranten kontrollieren.
Nach Plänen der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration , Josefine Paul (Grüne), sollen zukünftig private Meldestellen Fälle von Diskriminierung auch nicht-strafrelevanter Art überprüfen. Dafür erhielt sie einige Kritik.
Viele Konservativen erhoffen sich wieder mehr Meinungsfreiheit auf Twitter. Doch einige linke NGOs warnen nun in einem offenen Brief vor einer Vergiftung des „Informations-Ökosystems“ auf der Social-Media-Plattform.
Das NGO-Schiff „Sea-Watch 4“ fährt im Mittelmeer mit einer Fahne der „Antifaschistischen Aktion“ (Antifa). Ein AfD-Abgeordneter will der NGO deshalb die Gemeinnützigkeit aberkennen lassen.
Die Regierung in Rom hatte die Aufnahme von Migranten von verschiedenen privaten Schiffen wiederholt verzögert, dann aber doch die Freigabe zum Einlaufen gegeben.
Nachdem das Boot „Alan Kurdi“ der NGO „Sea-Eye“ erneut Migranten aufnahm, ist das weitere Vorgehen nach wie vor unklar. Zunächst sollten die Asylwerber unter Quarantäne gestellt werden, der Plan wurde nun aber offenbar verworfen.
Oft wurde in den letzten Wochen die Frage diskutiert, ob, und falls ja, wie viele Migranten die Bundesrepublik aus Griechenland aufnehmen solle. Berlin hat nun beschlossen, im Alleingang zu handeln.
In einem Interview mit der „Zeit“ gab Claus-Peter Reisch als Grund unter anderem an, dass ihm „vieles zu linksradikal“ sei.
Nachdem Carola Rackete mit dem NGO-Schiff verbotenerweise in Lampedusa anlegte, wurde das Schiff von den italienischen Behörden vorerst beschlagnahmt.
Aktuell warte man auf Anweisungen über einen sicheren Landehafen.