EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz bleibt
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte die bisherige Rechtsprechung, laut der Arbeitgeber ihren Angestellten verbieten dürfen, das Kopftuch als religiöses Zeichen am Arbeitsplatz zu tragen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte die bisherige Rechtsprechung, laut der Arbeitgeber ihren Angestellten verbieten dürfen, das Kopftuch als religiöses Zeichen am Arbeitsplatz zu tragen.
Während weltweit Frauen gegen den Zwang zur islamischen Verschleierung kämpfen, erklärt sie das umstrittene „Funk“-Netzwerk von ARD und ZDF zu einem Zeichen für Feminismus.
Wenn es darum geht, Kunden ein Bild von Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, sei ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz rechtens, erklärte der EuGH.
Ob das geplante Gesetz kommt, hängt nun von der Nationalversammlung ab.
Das VfGH-Urteil kippt das unter Türkis-Blau eingeführte Kopftuchverbot in Volksschulen. Nach Ansicht der Richter verletze das Gesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz. Kritik am Urteil kommt unter anderem von der FPÖ.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) ließ ein Gutachten zum Thema Kopftuchverbot für unter 14-Jährige anfertigen. Das Ergebnis: Ein flächendeckendes Verbot an Schulen ist rechtlich möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsreferendarinnen auch weiterhin kein Recht darauf haben, im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen. Karlsruhe. – Klägerin war eine in Frankfurt geborene Frau mit marokkanischem Migrationshintergrund. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber muslimischen Referendarinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten darf. Die Frau war bereits 2017 mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt.
Das Kopftuch bzw. das Verbot desselbigen ist in Österreich seit einigen Wochen wieder Thema. In einem Interview äußerte sich nun auch Kardinal Christoph Schönborn dazu.
Durch das Kopftuchverbot an Volksschulen sieht die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt.
Ursprünglich plante die Regierung Nordrhein-Westfalens ein Kopftuch-Verbot für junge Mädchen in Grundschulen und Kindertagesstätten.