Nach Druck musste der MDR eine falsche Darstellung eines AfD-Antrags korrigieren. Hintergrund ist eine Sendung, in der eine Position der AfD falsch wiedergegeben wurde.
Correctiv hat seinen Bericht über das „Geheimtreffen“ in Potsdam mehrfach verteidigt. Nun hat ihn das Landgericht Berlin II in einem wesentlichen Punkt beanstandet.