Mainz. – Im rheinland-pfälzischen Landtag zeichnet sich ein verfassungsrechtlicher Konflikt ab: CDU und SPD diskutieren offenbar eine Anhebung des Quorums für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen – mit direkten Folgen für die Oppositionsarbeit der AfD.
Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit möglich
Derzeit reicht im rheinland-pfälzischen Landtag die Zustimmung von einem Fünftel aller Abgeordneten, um einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Nach der jüngsten Landtagswahl verfügt die AfD mit 24 Abgeordneten knapp über dieser Schwelle und könnte das Instrument somit eigenständig, also ohne die Stimmen der Grünen, nutzen.
Eine Koalition aus CDU und SPD hätte die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. Damit könnte das Quorum auf 25 Prozent angehoben werden, was dem im Bundestag geltenden Wert entspricht. Die Konsequenz wäre, dass die AfD-Fraktion Untersuchungsausschüsse künftig nicht mehr allein, sondern nur noch gemeinsam mit den Grünen beantragen könnte.
AfD spricht von „Frontalangriff auf die Opposition“
Die AfD reagiert scharf auf die Berichte. „Das ist ein Frontalangriff auf die Opposition. Ein solches Vorhaben würde das wichtigste parlamentarische Kontrollinstrument völlig ausbremsen“, erklärt Damian Lohr, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, in einer Pressemitteilung. Lohr beruft sich dabei auf den Wählerwillen: „Die Wähler haben die AfD bewusst zur größten Oppositionskraft gemacht, als klares Gegengewicht zu CDU und SPD im Landtag. Wer der AfD-Fraktion die Möglichkeit nehmen will, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, tritt die Entscheidung der Wähler mit Füßen“, so die Kritik. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion die CDU und SPD zum Einlenken auf und ihre Pläne zu stoppen. Das „schärfste Schwert der Opposition“ dürfe nicht zu einer „stumpfen Nagelfeile“ verkommen, warnt der Abgeordnete.





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