Frank-Walter Steinmeiers Amtszeit endet im März 2027. Der oder wahrscheinlich eher die Nachfolgerin soll aber bereits am 30. Januar 2027 in Berlin gewählt werden. Man kann eigentlich jetzt schon sicher sagen, dass der Termin Anlass für reichlich Diskussionen bietet, denn ein paar Dutzend Jahre zuvor, ebenfalls am 30. Januar und ebenfalls in Berlin, gelang einem anderen deutschen Staatsoberhaupt die Machtübernahme. Da hat wohl bei der Terminplanung jemand nicht aufgepasst, aber bei den zahlreichen Terminen, die historisch kontaminiert sind, verliert man durchaus schnell den Überblick.
Steinmeiers Amtsverständnis: Haltung statt Neutralität
Aber bleiben wir erst einmal beim aktuellen Amtsinhaber. Dieser zeichnet sich vor allem durch genau was aus? Richtig, durch Haltung! In dieser Deutlichkeit hat sich bislang wohl kein deutscher Bundespräsident positioniert. Frank-Walter Steinmeier ist ein Präsident, der sich deutlich stärker in gesellschaftliche und internationale Debatten einbringt – so könnte man es nett formulieren –, allerdings nicht neutral, so wie es sein Amt von ihm verlangt, sondern mit eindeutiger Schlagseite. Während er gerne vom notwendigen Zusammenhalt der Gesellschaft schwafelt, ist er für eine gesellschaftliche Fragmentierung verantwortlich, indem er immer wieder zulässige demokratische Strömungen als rechtsextrem brandmarkt. So sagt er beispielsweise:
„Nie in der Geschichte unseres wiedervereinten Landes waren Demokratie und Freiheit so angegriffen. […] Die Rechtsextremen locken mit dem süßen Gift der Wut, 'die da oben' sind der vermeintliche Gegner.“ Sie lockten „mit dem Versprechen autoritärer Führung“ und damit, dass Deutschland „wieder groß sein“ solle. Dem hätten Demokraten „so viel entgegenzusetzen. Wir haben das Recht. Die Freiheit. Die Menschlichkeit. Das Wissen, wohin der Hass führt.“
Damit meint unser Bundespräsident nicht irgendwelche durchgeknallten echten Rechtsextremisten, sondern immer größer werdende Teile der Gesellschaft, die mit der zunehmenden Überfremdung, der stetig wachsenden Steuerlast und einer irrationalen Energie- und Klimapolitik unzufrieden sind. So wundert es nicht, dass er sich indirekt sogar zu einem möglichen AfD-Verbot äußert: „Mit Extremisten darf es keine politische Zusammenarbeit geben – nicht in der Regierung, nicht in den Parlamenten.“ Ein Parteienverbot sei „die Ultima Ratio der wehrhaften Demokratie“. Auch wenn er den Namen der Partei nicht erwähnt, weiß jeder, wer gemeint ist. Aber das geht eindeutig über die gebotene Neutralität des Amtsinhabers hinaus. Damit spaltet er und wirbt nicht für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Frühere Bundespräsidenten waren deutlich neutraler
Als besonders neutral und staatsmännisch gelten indes vor allem der prägende und integrative Theodor Heuss, der formalistische Karl Carstens, der übrigens eine Abordnung der Deutschen Burschenschaft empfing und diese damit aufwertete, und sogar der moralisch überparteiliche Richard von Weizsäcker. Besonders sachlich war Roman Herzog, der trotzdem mit seiner „Ruck“-Rede nachhaltig an den Zusammenhalt der Gesellschaft appellierte. Diese Präsidenten strahlten „Staatsräson“ vor allem durch Zurückhaltung, Distanz zur Tagespolitik und Orientierung am Ganzen aus. Eben das, was Steinmeier fehlt.
Nun ist bereits die Art, wie der aktuelle Bundespräsident das Amt führt, fragwürdig. Aber was könnte einem nach der nächsten Wahl blühen? Die herrschenden Parteien, selbst Teile der Union, sprechen sich aktuell dafür aus, dass erstmals eine Frau Bundespräsidentin wird. Man darf ketzerisch fragen, warum nicht gleich eine Transperson gesucht wird, denn ist das Festlegen auf eine Frau nicht überaus diskriminierend? Man will sich auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen, wie es medial heißt, also hinter verschlossenen Türen einen Kuhhandel organisieren und dem Volk jemanden vorsetzen, den er nicht gewählt hat. Dass auch diskutiert wird, eine Persönlichkeit außerhalb der klassischen Parteipolitik zu wählen, erscheint dabei auf den ersten Blick erfreulich, aber wenn dafür die Namen solcher systemrelevanten „Persönlichkeiten“ wie der umstrittenen Hochschulprofessorin und ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats Alena Buyx kursieren, gruselt es einen trotzdem.
Ein Verfassungsorgan, das nicht besonders demokratisch ist
Buyx, die sich gerade Vorwürfen konfrontiert sieht, plagiiert zu haben, dürfte nicht mehr lange im Spiel sein. Genannt werden in den Medien und parteiinternen Diskussionen aber vor allem Karin Prien, Ilse Aigner, Julia Klöckner und Annegret Kramp-Karrenbauer – alles Damen aus der Union. Und auch Monika Grütters, die hinter den Kulissen angeblich etwas konkreter gehandelt wird und derzeit die größten Chancen hat, stammt aus der Union, die für sich in Anspruch nimmt, diesmal jemanden vorschlagen zu dürfen, da vergangenes Mal die SPD zum Zuge kam.
Gewählt wird durch die Bundesversammlung, die ein eigens für die Wahl des Bundespräsidenten geschaffenes Verfassungsorgan nach dem Grundgesetz ist. Ihre Zusammensetzung ist genau geregelt und folgt einem „Prinzip der föderalen und parlamentarischen Repräsentation“, wie es so schön heißt. Das bedeutet, dass alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages automatisch teilnehmen. Zudem wird die gleiche Anzahl von den Landtagen der Bundesländer entsandt. Die Länder können frei entscheiden, wen sie schicken. Typischerweise sind es Landes- und Kommunalpolitiker, aber auch prominente und semiprominente Persönlichkeiten, darunter Schauspieler, Sportler, Wissenschaftler und manchmal sogar linke Aktivisten. Dadurch soll die Bundesversammlung einen gesellschaftlichen Querschnitt darstellen, was natürlich gelogen ist. Die Vertreter sind handausgesucht und wählen genau denjenigen, der ihnen vorgegeben wird. Demokratietheoretisch ist das fragwürdig, Zufallsergebnisse sind ausgeschlossen. Beim Fernsehen würde man von „gescripted“ sprechen. Die Wahl erfolgt geheim und – welch Wunder – ohne Aussprache. Im ersten und zweiten Wahlgang ist eine absolute Mehrheit erforderlich, im nachfolgenden Wahlgang reicht die relative Mehrheit – ergo sind Überraschungen ausgeschlossen.
Ein Kandidat aus den Reihen der Burschenschaften?
Die AfD wird im Januar 2027 etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel der Wahlleute stellen, was abhängig auch von den Ergebnissen der kommenden Landtagswahlen ist. Das entspricht ungefähr 250 bis 300 Mitgliedern der Bundesversammlung. Mehrheitsfähig ist das dennoch nicht. Wie man hört, denkt die AfD trotzdem darüber nach, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Wesentlich interessanter ist die langfristige Forderung der AfD, auf eine Direktwahl des Bundespräsidenten umzustellen.
Bereits die Burschenschaften forderten Volkssouveränität und repräsentative Institutionen. Diese Ideen beeinflussten später demokratische Modelle wie die direkte Wahl des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik. Und ohne die demokratische Einheitsbewegung, maßgeblich getragen von Burschenschaften, hätte es keinen deutschen Nationalstaat gegeben. Erst dieser Rahmen ermöglichte überhaupt ein nationales Staatsoberhaupt. Die Burschenschaften hatten zwar somit keinen direkten Einfluss auf konkrete Wahlverfahren, aber sie prägten die demokratischen und nationalen Ideen, die letztlich zur Einführung eines gewählten Staatsoberhauptes beitrugen. Daher entspricht die Forderung der AfD nach einer Direktwahl des Präsidenten auch den einstigen burschenschaftlichen Forderungen nach demokratischen Wahlen.
Demokratische Initiativen in diese Richtung versprechen derzeit zwar – noch – keinen Erfolg zu haben, aber die Vorzüge liegen auf der Hand: Bei einer Direktwahl entscheidet jede Stimme der Bürger direkt über das Staatsoberhaupt, es gäbe kein „Zwischengremium“ wie die Bundesversammlung. Ein direkt gewählter Präsident hat eine eigene demokratische Autorität, dies sieht man beispielsweise in Frankreich und selbst in Österreich, wo der Bundespräsident direkt gewählt wird. Damit hätte er mehr Gewicht gegenüber Regierung und Parlament. Kandidaten könnten sich stärker vom Parteiapparat lösen und die Wahl böte die Möglichkeit für überparteiliche Persönlichkeiten, es gäbe weniger „Hinterzimmerpolitik“. Eine Direktwahl heißt eben mehr unmittelbare Demokratie. Genau das, was die burschenschaftliche Bewegung seit ihrer Gründung 1815 einfordert!



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