Urteil: Bundesamt muss Kündigung wegen Weigerung zum Gendern zurücknehmen
Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.
Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.
Mit schweren Vorwürfen trat die alternative Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ am Dienstag an die Öffentlichkeit. Denn sie will politische Gründe für eine versuchte Kündigung ihres Betriebsrates Frank Neufert im BMW-Werk in Leipzig ausmachen.