Gerichtsurteil zu Baumbesetzung: Klimaschutz wichtiger als Eigentum
Flensburg. – Das Eigentumsrecht kann zugunsten der Klimaschutzziele ausgehebelt werden. Diesen Präzedenzfall schuf eine Flensburger Richterin vergangene Woche. Einem 41-Jährigen wurde vorgeworfen, bei der Besetzung des Bahnhofswaldes im Februar 2021 beteiligt gewesen zu sein. Nachdem örtliche Investoren einen lokalen Forst zugunsten eines Hotels freischlagen wollten, kam es zu spontanen Kundgebung und der Besetzung mehrerer Bäume. Die Aktivistengruppe erklärte die Bedeutung des Waldes als unersetzlich und weigerte sich, das Gelände zu räumen. Die Richterin stimmte mit dem „Klimaschutz“-Aktivisten überein. Dieser hatte von der Staatsanwaltschaft gefordert, das Verfahren aufgrund des „Klimanotstands“ einzustellen. Diese hatte abgelehnt, doch die Richterin war anderer Meinung.
Grundstück weiterhin unbebaut
Aufgrund einer Klage der Umweltorganisation BUND stehen auch weiterhin die Baumaschinen auf dem Gelände still. Grund ist die Bemühung der Gruppe, eine Wasserquelle vor Ort zu schützen. Sollte diese Klage scheitern, kündigten linke Gruppierungen bereits erneute Aktionen vor Ort an. Auch der Angeklagte im Prozess zeigte sich uneinsichtig. Er wolle lieber ins Gefängnis gehen, als die Geldstrafe zu zahlen. Der Baumbesetzer ist Mitglied der Fraktion „Bündnis solidarische Stadt“ in Flensburg. Die Baumbesetzung sei eine „geringfügige Regelüberschreitung gewesen, die eine Debatte in der Stadt ausgelöst hat. Die Demokratie wünscht sich solche Diskussionen, wir müssen sie führen in einer komplizierten Welt“, sagte der Verteidiger im Namen des Angeklagten.
Nach Verlesung des Urteils brach regelrechter Jubel im Saal aus. Richterin Britta Buchenau erklärte ihre Entscheidung mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das dem Klimaschutz den Rang eines Staatszieles beigemessen hatte. „Früher hätte ich gesagt, dass der Staat das Klimaschutzziel von selbst verfolgt, aber im Jahr 2021 lässt sich das nicht halten“, sagte Buchenau. Der Vorfall ist einer der ersten bekanntgewordenen Fälle, in dem das Verfassungsgericht dazu beigetragen hatte, einem Angeklagten im Sinne des Klimaschutzes strafmildernde Umstände beizumessen.