Logo angeblich zu ähnlich: ARD will AUF1-Ausstrahlung gerichtlich verbieten

Der alternative Sender AUF1 hat einen steilen Aufstieg hinter sich: Nach nur anderthalb Jahren erreichen seine Beiträge oft zigtausende kritische Bürger, auf Telegram gehört er mit nunmehr über 230.000 Followern zu den Platzhirschen. Nun unterstellt die öffentlich-rechtliche ARD dem jungen Sender, sein Logo abgekupfert zu haben – und begehrt die Löschung der Marke „AUF1“.
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Berlin. – Ganze 72 Seiten dick ist das Anwaltsschreiben des zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit dem dieser dem laut Aussagen der AUF1-Leitung spendenfinanzierten Konkurrenzsender den Garaus machen will. Das Argument: AUF1 wolle auf diese Weise „von der Anziehungskraft, dem Image und guten Ruf sowie dem hohen Ansehen der ARD profitieren“. 

AUF1-Chef weist Vorwürfe von sich

Alleine diese Argumentation sorgt bei den AUF1-Verantwortlichen für Kopfschütteln. Chefredakteur Stefan Magnet erklärt hierzu: „Wir wollten wirklich niemals mit dieser ARD verwechselt werden! Wo die ARD Regierungslautsprecher war, haben wir beinharte Kritik an der Regierung geäußert. Wo die ARD das Volk belehrte, waren wir Volkes Stimme!“ Man verstehe sich vielmehr geradezu als Gegenprogramm des öffentlich-rechtlichen Senderkomplexes.

Die ARD stützt sich in ihrer Argumentation auf angeblich verwechselbare Logos. Beide Sender nutzen die Farbkombination weiß-blau und in beiden Logos kommt die Zahl „1“ vor. Doch weder Schriftart noch -stil sind gleich, die Zahl ist klar unterscheidbar dick – und die diese Zahl umgebenden Elemente öffnen sich erkennbar in unterschiedliche Richtungen.

Die einzige Instanz, die bisher einen solchen Konnex herbei konstruierte, war übrigens der umstrittene Blog „Stoppt die Rechten“ des ehemaligen Grünen-Politikers Karl Öllinger – und das vor 18 Monaten:

Screenshot: „Stoppt die Rechten“-Artikel vom 08.06.2021 (Bildzitat)

Magnet hält Zeitpunkt nicht für Zufall

Erst vor knapp zwei Wochen leitete die heimische Medienaufsichtsbehörde „KommAustria“ ein Verfahren gegen AUF1 ein, im Freilich-Interview gab sich Chefredakteur Magnet zuversichtlich, dass man dennoch gestärkt aus der Causa hervorgehen werde. Seiner Ansicht nach ist der Zeitpunkt des versuchten „Vernichtungsschlags des Systems“ gegen sein Medium kein Zufall.

Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Erfolg einer Sondersendung, in der AUF1 kürzlich über kolportierte „globalistische Pläne“ zur Durchsetzung einer Transhumanismus-Agenda einschließlich der Bestimmung über die menschliche Fortpflanzungsgabe berichtet wurde. Sein Recherche-Team will diesen „teuflischen Plan“ minutiös belegen können.

Der polit-mediale Komplex habe laut Magnet nun „panische Angst vor den starken und agilen alternativen Medien, da diese neuen Mitbewerber am Medienmarkt die alte Geschlossenheit der Systemmedien brechen“. Für ihn steht fest, dass sein Medium stellvertretend für die gesamte alternative Medienszene geklagt wird, um die alte Vorherrschaft herkömmlicher Medien zu verteidigen.

Klagen gegen kritische Gegenöffentlichkeit

Dass die ARD den Rechtsweg bestreitet, um einen lästigen Konkurrenten über das Markenrecht aus dem Verkehr zu ziehen, ist längst kein Einzelfall mehr. Es begann im April, als der Europa Verlag den patriotischen Jungeuropa Verlag wegen ähnlicher Vorwände verklagte, welche die ARD nun gegen AUF1 in Stellung bringt: Der Name sei zu ähnlich und so erziele der junge Verlag einen unlauteren Vorteil.

Im Sommer setzte dann der „dtv“ an, die bei „dtw“ erschienene Autobiographie von Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer gerichtlich vernichten zu lassen. Dies ging ins Leere – denn noch bevor das Gericht darüber befinden konnte, kam es zu einer Art „Streisand-Effekt“ und die Bürger kauften die Erstauflage restlos auf.


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